Informationen

Hier finden Sie allgemeine Informationen über den Verein. Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, so schicken wir Ihnen gerne nähere Informationen zu oder einfach die Informationen im Bereich Download herunterladen.

 

Geschichte:

Unsere Modellfluggruppe wurde im Jahre 1970 durch die Initiative von Bodo Behlau gegründet. Der Eintrag ins Vereinsregister als eingetragener Verein (e.V.) erfolgte dann 1975. Mit dem Bau des jetzigen Modellflugplatzes (Hoof) wurde 2000 begonnen und im Sommer 2001 konnten dort die ersten Flugmodelle gestartet werden.

Informationen zur Vereinsgeschichte lassen sich in der Festschrift zum 10- jährigen Bestehen des Vereins nachlesen. Dieses steht auch in der Rurik Download zur Verfügung. Näheres ist auch in der Rubrik Geschichte nachzulesen.

 

Vereinssatzung:

Die Satzung der Modellfluggruppe Kranich 70 e.V. Simmerath wird mit dem Eintritt in den Verein anerkannt.

 

Jugendarbeit:

Die Modellfluggruppe leistet aktive Jugendarbeit.

Zu diesem Zweck bieten wir im Winter sowohl für Einsteiger als auch Fortgeschrittene einen Werkkursus an. In der Regel beginnt dieser jeweils im Dezember eines jeden Jahres und endet ca. im Mai des folgenden.

Bei diesen Werkabenden werden speziell ausgesuchte, für den Einstieg geeignete Flugmodelle gebaut.

Viele Informationen befinden sich im Bereich Jugend. Wer noch nähere Informationen wünscht, der kann sich gerne an den 2. Vorsitzenden oder einen Kollegen des Jugendleiterteams, siehe Kontakt, wenden.

 

Beiträge:

Der Jahresbeitrag, der durch den Beschluss des erweiterten Vorstands festgelegt wird, ist zu Anfang eines jeden Jahres auf das Vereinskonto

Bankleitzahl 390 500 00

Konto Nr. 9 257 098

bei der Sparkasse Aachen einzuzahlen. Liegt dem Verein eine Einzugsermächtigung vor, wird der Beitrag Anfang Januar eines jeden Jahres eingezogen.

In jedem Fall sollte zur Verringerung des Verwaltungsaufwands die Einzugsermächtigung vorgezogen werden.

Der aktuelle Grundjahresbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag der Modellfluggruppe KRANICH und im Normalfall dem Beitrag des Deutschen Modellfliegerverbands (Versicherungsanteil).

Der aktuelle Jahresbeitrag und die weiteren Informationen dazu können dem Aufnahmeantrag (siehe Download) entnommen werden.

 

Versicherung:

Unser Verein ist dem Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) angeschlossen. Mit der Mitgliedschaft in unserem Verein ist gleichzeitig die Mitgliedschaft im DMFV verbunden. Über den DMFV wird gleichzeitig eine Versicherung abgeschlossen (siehe auch "Beiträge"). Diese Versicherung gilt auf unserem Modellflugplatz und auf fremden Modellflugplätzen, die ebenfalls dem DMFV angeschlossen sind. Zum Fliegen auf anderen Modellflugplätzen ohne DMFV- Zugehörigkeit oder im Ausland müssen die optional angebotenen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Diese Zusatzversicherungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich abgeschlossen werden. Nähere Informationen zum DMFV und Versicherungen erteilt:

 

Deutscher Modellfliegerverband e.V.

Fachverband der Modellflieger in der

Bundesrepublik Deutschland

Rochusstraße 104-106

53123 Bonn

Telefon 0228/978500

Telefax  0228/9785085

Oder auch im Internet unter http://www.dmfv.de

 

Mitgliedsausweis:

Der Mitgliedsausweis ist bis zum Ablauf eines Kalenderjahres gültig. Nach Eingang der Beitragszahlung werden die Ausweise üblicherweise bei der Jahreshauptversammlung im Januar verteilt.

 

Pflichten:

Damit ein Flugbetrieb auf unserem Modellflugplatz durchgeführt werden kann, wird jedes aktive Mitglied zu verschiedenen Diensten im Laufe des Jahres eingeteilt.

Im einzelnen sind dies:

 

Platzdienst:

Da unser Flugplatz der ständigen Pflege bedarf, sind verschiedene Mitglieder zum Platzdienst eingeteilt. Der Dienstplan wird Anfang eines jeden Jahres vom Platzwart festgelegt und den Mitgliedern zugeschickt und im Bereich Download zur Verfügung gestellt. Die auszuführenden Arbeiten werden wiederum vom Platzwart festgelegt und in der Schutzhütte ausgehängt.

 

Flugleiterdienst:

Flugbetrieb ist nur in Anwesenheit eines Flugleiters zugelassen. Sonntags und an bestimmten Feiertagen ab 14.00 Uhr ist ein Flugleiter fest eingeteilt.

Ausschankdienst.

Ab 2011 ist kein Ausschankdienst eingeteilt.

Bei Nicht Wahrnehmung der vorgenannten Pflichten ist vom Vorstand ein “Strafgeld” festgelegt worden.

 

Fliegen:

Das Fliegen von Modellflugzeugen soll natürlich an erster Stelle stehen. Auch Modellflieger sollen wissen, dass jeder Flugbetrieb der Luft- Verkehrs- Ordnung unterliegt. Der § 1 der LVO wird deshalb zitiert:

 

Zum Betrieb auf unserem Modellflugplatz wurden uns von den zuständigen Behörden verschiedene Auflagen gemacht. Die wichtigsten Punkte sind in der Flugplatzordnung aufgeführt. Wir bitten Jeden darum, sich an diese Flugplatzordnung zu halten.

"Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet ist, und kein anderer 
gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird."
 

Der Flugbetrieb findet hauptsächlich am Wochenende Samstag- und Sonntagnachmittag ab 14.00 Uhr statt.

Sollten noch Fragen offen sein, so wenden Sie sich bitte an unsere Vorstandsmitglieder in der Rubrik Kontakt