![]() |
Informationen Hier finden Sie allgemeine Informationen über den Verein. Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, so schicken wir Ihnen gerne nähere Informationen zu oder einfach die Informationen im Bereich Download herunterladen. |
Geschichte:
Unsere Modellfluggruppe wurde
im Jahre 1970 durch die Initiative von Bodo Behlau gegründet. Der Eintrag ins
Vereinsregister als eingetragener Verein (e.V.) erfolgte dann 1975. Mit dem Bau
des jetzigen Modellflugplatzes (Hoof) wurde 2000 begonnen und im Sommer 2001
konnten dort die ersten Flugmodelle gestartet werden.
Informationen zur Vereinsgeschichte lassen sich in der Festschrift zum 10-
jährigen Bestehen des Vereins nachlesen. Dieses steht auch in der Rurik
Download zur
Verfügung. Näheres ist auch in der Rubrik
Geschichte nachzulesen.
Vereinssatzung:
Die Satzung der
Modellfluggruppe Kranich 70 e.V. Simmerath wird mit dem Eintritt in den Verein
anerkannt.
Jugendarbeit:
Die
Modellfluggruppe leistet aktive Jugendarbeit.
Zu diesem Zweck bieten wir im
Winter sowohl für Einsteiger als auch Fortgeschrittene einen Werkkursus an. In
der Regel beginnt dieser jeweils im Dezember eines jeden Jahres und endet ca. im
Mai des folgenden.
Bei diesen Werkabenden werden
speziell ausgesuchte, für den Einstieg geeignete Flugmodelle gebaut.
Viele Informationen befinden sich im Bereich
Jugend. Wer noch nähere Informationen
wünscht, der kann sich gerne an den 2. Vorsitzenden oder einen Kollegen des
Jugendleiterteams, siehe Kontakt, wenden.
Beiträge:
Der Jahresbeitrag, der durch
den Beschluss des erweiterten Vorstands festgelegt wird, ist zu Anfang eines
jeden Jahres auf das Vereinskonto
Bankleitzahl 390 500 00
Konto Nr. 9 257 098
bei der Sparkasse Aachen
einzuzahlen. Liegt dem Verein eine Einzugsermächtigung vor, wird der Beitrag
Anfang Januar eines jeden Jahres eingezogen.
In jedem Fall sollte zur
Verringerung des Verwaltungsaufwands die Einzugsermächtigung vorgezogen werden.
Der aktuelle
Grundjahresbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag der
Modellfluggruppe KRANICH und im Normalfall dem Beitrag des Deutschen
Modellfliegerverbands (Versicherungsanteil).
Der aktuelle
Jahresbeitrag und die weiteren Informationen dazu können dem Aufnahmeantrag
(siehe
Download)
entnommen werden.
Versicherung:
Unser Verein ist dem Deutschen
Modellflieger Verband e.V. (DMFV) angeschlossen. Mit der Mitgliedschaft in
unserem Verein ist gleichzeitig die Mitgliedschaft im DMFV verbunden. Über den
DMFV wird gleichzeitig eine Versicherung abgeschlossen (siehe auch "Beiträge").
Diese Versicherung gilt auf unserem Modellflugplatz und auf fremden
Modellflugplätzen, die ebenfalls dem DMFV angeschlossen sind. Zum Fliegen auf
anderen Modellflugplätzen ohne DMFV- Zugehörigkeit oder im Ausland
müssen die
optional angebotenen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden
Diese Zusatzversicherungen
können auch zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich abgeschlossen werden.
Nähere Informationen zum DMFV und Versicherungen erteilt:
Deutscher Modellfliegerverband e.V.
Fachverband der Modellflieger in der
Bundesrepublik Deutschland
Rochusstraße 104-106
53123
Bonn
Telefon
0228/978500
Telefax
0228/9785085
Oder auch im Internet unter http://www.dmfv.de
Mitgliedsausweis:
Der Mitgliedsausweis ist bis zum Ablauf eines Kalenderjahres gültig. Nach Eingang der Beitragszahlung werden die Ausweise üblicherweise bei der Jahreshauptversammlung im Januar verteilt.
Pflichten:
Damit ein Flugbetrieb auf
unserem Modellflugplatz durchgeführt werden kann, wird jedes aktive Mitglied zu
verschiedenen Diensten im Laufe des Jahres eingeteilt.
Im einzelnen sind dies:
Platzdienst:
Da unser Flugplatz der ständigen Pflege bedarf, sind verschiedene Mitglieder zum Platzdienst eingeteilt. Der Dienstplan wird Anfang eines jeden Jahres vom Platzwart festgelegt und den Mitgliedern zugeschickt und im Bereich Download zur Verfügung gestellt. Die auszuführenden Arbeiten werden wiederum vom Platzwart festgelegt und in der Schutzhütte ausgehängt.
Flugleiterdienst:
Flugbetrieb
ist nur in Anwesenheit eines Flugleiters zugelassen. Sonntags und an bestimmten
Feiertagen ab 14.00 Uhr ist
ein Flugleiter fest eingeteilt.
Ausschankdienst.
Ab 2011 ist kein Ausschankdienst eingeteilt.
Bei
Nicht Wahrnehmung der vorgenannten Pflichten ist vom Vorstand ein “Strafgeld” festgelegt
worden.
Fliegen:
Das Fliegen von Modellflugzeugen soll natürlich an erster Stelle stehen. Auch Modellflieger sollen wissen, dass jeder Flugbetrieb der Luft- Verkehrs- Ordnung unterliegt. Der § 1 der LVO wird deshalb zitiert:
Zum Betrieb auf unserem Modellflugplatz wurden uns von den zuständigen Behörden verschiedene Auflagen gemacht. Die wichtigsten Punkte sind in der Flugplatzordnung aufgeführt. Wir bitten Jeden darum, sich an diese Flugplatzordnung zu halten.
"Jeder Teilnehmer
am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung im
Luftverkehr gewährleistet ist, und kein anderer
gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert
oder belästigt wird."
Der Flugbetrieb findet hauptsächlich am Wochenende Samstag- und Sonntagnachmittag ab 14.00 Uhr statt.
Sollten noch Fragen offen sein, so wenden Sie sich bitte an unsere Vorstandsmitglieder in der Rubrik Kontakt